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Am 1. November ist eine Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie bringt eine Fülle von Neuerungen sowohl für die Gesundheitsämter als auch für die Verbraucher mit sich. Die Neuregelung gilt unter anderem für Hotels, Krankenhäuser und Mietshäuser, wenn sie über eine Warmwasseranlage ab 400 Litern verfügen. Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser.