Richtig Heizen mit Holz

Das Amt für Umweltschutz macht darauf aufmerksam, dass es für den Betrieb von Kaminen wichtige Regeln gibt. Wer diese beachtet, schützt die Natur.





Richtig Heizen mit Holz

21.10.2010 Umwelt
Das Amt für Umweltschutz macht darauf aufmerksam, dass es für den Betrieb von Kaminen wichtige Regeln gibt. Wer diese beachtet, schützt die Natur.
Vereinzelt sieht man während der kalten Jahreszeit bedenkliche Rauchsäulen aus Stuttgarter Kaminen aufsteigen. Während der Aufheizphase ist das normal, darüber hinaus nicht. Dann liegt der Verdacht nahe: Jemand verbrennt unsachgemäß Festbrennstoffe in seinem Ofen und belastet unnötig seine Nachbarn. Wer die Vorschriften nicht beachtet und zum Beispiel nicht erlaubte Brennstoffe einsetzt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.

Beim Betrieb eines Ofens muss man die Angaben des Herstellers genau beachten, zum Beispiel zu den einsetzbaren Brennstoffen oder zur Errichtung und Funktionsweise der Feuerstätte. Bei einer neuen Feuerungsanlage oder bei Betreiberwechsel besteht seit dem 22. März dieses Jahres eine Pflicht, sich innerhalb eines Jahres durch den Schornsteinfeger einweisen zu lassen. Die Beraterpflicht besteht auch für Altanlagen.

Abfälle dürfen nicht verbrannt werden, auch Papierbriketts nicht. Gleiches gilt für lackiertes oder beschichtetes Holz, Spanplatten oder verleimtes Holz, von wenigen gewerblichen Ausnahmen abgesehen. Das verwendete Brennholz muss ausreichend trocken sein, was bei Hartholz einer geschützten Lagerung über zwei Jahre entspricht. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich und mit naturbelassenem Stückholz oder Presslingen in Form von normgerechten Holzbriketts betrieben werden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat "gelegentlich" mit einer Beschränkung auf fünf Stunden an acht Tagen pro Monat konkretisiert.

Für die Verwendung von Festbrennstoffen in Feuerungsanlagen hält das Amt für Umweltschutz ein Merkblatt bereit, das bei der Umweltberatung, Telefon 216-88600, kostenlos erhältlich ist. Darüber hinaus kann die kostenlose Broschüre "Heizen mit Holz" des Umweltbundesamtes bestellt werden.

Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass hohe Mengen gesundheitsgefährdender Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus kleinen und mittleren Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher kommen. Vor allem Altanlagen sind für die hohe Feinstaubbelastung mit verantwortlich.

Soll ein alter Holzofen ersetzt werden, rät das Umweltamt zu einem Holzpelletofen. Empfehlenswert sind Produkte mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel: RAL-UZ 111) oder Öfen mit vergleichbar geringen Abgaswerten. Holzpellets sind Festbrennstoffe mit geringer Restfeuchte und definierter Qualität, deren Verbrennung automatisch gesteuert werden kann.



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Nur was sollen diese Massentests bringen ? Verwertbare Ergebnisse wohl kaum. Danach wird man sicher ein paar hundert neue Fälle finden, denn irgendwoher muss die Krankheit ja kommen die zur Zeit mal hier mal dort auftaucht.<.....
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