Freigabe von Schulhöfen und Kleinspielfelder öffentlicher Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Spielen in den Schulferien

Anlässlich der bevorstehenden Sommerferien weist das Schulverwaltungsamt darauf in, dass folgende Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren, so-weit keine Sonderregelungen bestehen (Hinweisschilder sind vorhanden), das gesamte Jahr über werktags von 8 Uhr bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden können.





Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche, als auch auf den Zeitraum bezie-hen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich.

Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeister/-innen sind berechtigt und verpflichtet bei Anständen einzuschreiten.

Nutzer der Schulanlagen und ggf. Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.



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