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Heiratswillige können sich in Stuttgart künftig unter freiem Himmel das Ja-Wort geben. Möglich macht das eine Erweiterung der "Bestimmung des Eheschließungsorts" durch das baden-württembergische Innenministerium. Zusätzlich wurden Vorgaben erlassen, die in…
01.08.2011 Aktuelles
Heiratswillige können sich in Stuttgart künftig unter freiem Himmel das Ja-Wort geben. Möglich macht das eine Erweiterung der “Bestimmung des Eheschließungsorts“ durch das baden-württembergische Innenministerium. Zusätzlich wurden Vorgaben erlassen, die in Zukunft das Heiraten in gewerblichen Räumen möglich machen und regeln sollen.
Grundsätzlich heißt es im deutschen Personenstandsgesetz, die Eheschließung muss “in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden“. Durch die Erweiterung des Innenministeriums können jetzt die jeweils zuständigen Gemeinden entscheiden, ob sich ein vorgeschlagener Ort zum Heiraten eignet.
Bei einer Hochzeit unter freiem Himmel muss gewährleistet sein, dass die Amtshandlung des Standesbeamten nicht gestört wird und er im Falle einer Störung geeignete Maßnahmen ergreifen kann. Außerdem muss sicher gestellt sein, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, die standesamtlichen Unterlagen nicht beschädigt werden und die Datensicherheit eingehalten ist.
Wenn eine Ehe in gewerblichen Räumen geschlossen werden soll, dann muss das Standesamt sicherstellen können, dass die Heirat als Rechtsakt erkennbar bleibt. Das heißt, dass der Ort der Eheschließung ohne besondere Bedingungen wie beispielsweise einer vertraglichen Bindung mit einem gastronomischen Betrieb zugänglich sein muss. Keinesfalls darf es zu einer Vermischung von Eheschließung und Hochzeitsfeier kommen.
Eine standesamtliche Trauung in Räumen, die kirchlich oder religiös genutzt werden oder damit zusammenhängen, ist nach wie vor nicht möglich.
Für eventuellen Mehraufwand bei Trauungen unter freiem Himmel oder in sonstigen Einrichtungen können die Kommunen eine Gebührenregelung treffen.
Wer in dieser Form in Stuttgart heiraten möchte, kann sich an das Standesamt in dem Bezirk wenden, in dem der Wunschort liegt. Das Rechtsamt prüft dann im Auftrag der Standesämter, welche Eheschließungsorte nach der Gesetzeslage möglich sind.
Bisher können in der Landeshauptstadt außer in den Trauräumen der 18 Standesämter an 14 weiteren sogenannten Wunschorten Ehen geschlossen oder Lebenspartnerschaften eingegangen werden, darunter die Damaszenerhalle in der Wilhelma oder Schloss Solitude oder, ganz neu, in der Mercedes-Benz-Arena.
Die 400 Parkplätze sind dabei zwar ausreichend, wer jedoch schon mal auf dem Gelände war wir schnell sehen das die bisher bereits von umliegenden Unternehmen genutzt werden. Die Parksituation im Umkreis ist ausgelastet. Das Kaufland wird wohl rechtz.....
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