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Die Inhaber eines Landesfamilienpasses können ab sofort die Gutscheinkarte für 2011 abholen.
14.12.2010 Aktuelles
Die Inhaber eines Landesfamilienpasses können ab sofort die Gutscheinkarte für 2011 abholen.
Möglich ist dies bei den Bürgerbüros in den Stadtbezirken oder beim Bürgerbüro Mitte im Schwabenzentrum, Eberhardstraße 39. Dabei muss der Familienpass vorgezeigt werden. Man kann auch im Internet über www.stuttgart.de/landesfamilienpass den Gutschein bestellen, wenn die Berechtigung dazu fortbesteht.
Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können ihn bei jedem Bürgerbüro oder online beantragen. Der Pass ist für Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern gedacht, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem berechtigt sind Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Darüber hinaus erhalten Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind sowie Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, den Familienpass.
Mit der Gutscheinkarte 2011 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses können berechtigte Familien insgesamt 20 Mal während des Jahres die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch muss der entsprechende Gutschein eingelöst werden.
Für die berechtigten Familien stehen folgende Museen einmal im Jahr kostenlos offen: Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Schloss Heidelberg, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Technoseum Mannheim, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim. Die Gutscheine “Wilhelma“ (während der Hauptsaison) und “Blühendes Barock“ berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt.
Viele andere Schlösser, Gärten und Museen können mit den vier Wahlgutscheinen, auch mehrfach im Jahr, kostenlos besucht werden. Ohne besonderen Gutschein können gegen Vorlage des Landesfamilienpasses folgende Einrichtungen unentgeltlich besucht werden: Museum Oberrheinische Narrenschau, Kenzingen, Schloss Waldburg, Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach, Bad Schussenried-Kürnbach, Schmuckmuseum Pforzheim, Schiller-Nationalmuseum sowie Literaturmuseum der Moderne, Marbach, Naturkundliches Bildungszentrum, Ulm, Kraichtaler Museen sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen in Baden-Württemberg.
Darüber hinaus können Inhaber des Landesfamilienpasses an der historischen Stadtführung durch Esslingen (Donnerstagsführung um 17 Uhr) sowie an den Stadtführungen in Besigheim kostenfrei teilnehmen. Das Ravensburger Spieleland, das “Sea life“ in Konstanz, das Römermuseum, Güglingen, das Auto- & Technik-Museum Sinsheim und der Histotainment Park in Osterburken gewährt Familienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt. Die Gutscheine “Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“, “Europa-Park, Rust“, “Mercedes-Benz Museum, Stuttgart“ und “Porsche-Museum, Stuttgart“ können nur an bestimmten Tagen eingelöst werden.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nichtstaatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Die Bürgerbüros in den Stadtbezirken haben Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr, am Dienstag von 14 bis 16 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Das Bürgerbüro Mitte (Schwabenzentrum, Eberhardstraße 39) hat Montag bis Freitag bereits ab 7.15 Uhr geöffnet.
Link www.stuttgart.de/landesfamilienpass
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