Änderung beim Familienbauprogramm

Beim städtischen Familienbauprogramm sind die Richtlinien für den Energiestandard geändert worden.





Inzwischen ist der KfW-Effizienzhaus-Standard 70 (Energieeinsparverordnung EnEV 2009) Fördervoraussetzung des Landesprogramms zur Wohnraumförderung im Neubau.

Diesen Standard hatte die Landeshauptstadt bisher mit Förderzuschlägen von 4000 Euro je Objekt honoriert. Im Hinblick auf die Vorgaben der Landesförderung sind diese Zuschläge künftig nicht mehr möglich.

Zuschüsse de Stadt bei höherem Standard

Um einen höheren energetischen Standard zu fördern, gewährt die Stadt künftig erst bei Erreichen mindestens des KfW-Effizienzhaus-Standards 55/Passivhaus Zuschüsse von 4000 Euro je Objekt.

Familien mit Kindern werden in Stuttgart mit Zuschüssen aus dem Familienbauprogramm beim Eigentumserwerb von Neubauten oder Bestandsimmobilien unterstützt.

Dafür stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 jährlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Familie mit zwei Kindern kann mit einem Bruttoeinkommen von rund 47 400 Euro beim Erwerb eines Neubaus beispielsweise einen Baukostenzuschuss von 20 000 Euro erhalten.

Individuelle Beratung

Für eine individuelle Beratung zu den Fördermöglichkeiten, auch zum Landeswohnraumförderungsprogramm, stehen nach Terminvereinbarung die Mitarbeiterinnen des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung, zur Verfügung, Hospitalstraße 8 (3. Obergeschoss), 70174 Stuttgart.

Interessenten mit Nachnamen, die mit A, B oder C beginnen, wenden sich an Ursula Vogt, Telefon 216-2298. Für die Buchstaben D bis Ha ist Nicole Petri, Telefon 216-2117, zuständig. Um Familien mit den Anfangsbuchstaben He bis N kümmert sich Ina Ebeling, Telefon 216-6851. Die Buchstaben O bis Z bearbeitet Silvia Reischl, Telefon 216-2214.

Die neu gefassten Förderrichtlinien und die Einkommensgrenzen 2012 werden im Amtsblatt vom 24. Mai veröffentlicht.

Die Richtlinien und weitere Infos gibt es auch unter www.stuttgart.de/wohnbaufoerderung.




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