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Die Landeshauptstadt hat den neuen Bußgeldkatalog des Landes geprüft und wird Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften künftig mit deutlich erhöhten Bußgeldern ahnden.
Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro .....
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