Pflanzliche Abfälle: Kompostieren besser als Verbrennen

Da die Umwelt beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle durch Rauch belastet wird, sollten die Bürger darauf verzichten und die Abfälle besser kompostieren. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund hoher Feinstaubbelastungen.





Der Herbst ist die Zeit, in der Bäume und Sträucher geschnitten und vertrocknete Blätter im Garten aufgeräumt werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf Gartengrundstücken die anfallenden pflanzlichen Abfälle einfach verbrannt werden. Je nach Wetterlage führt dies zu mehr oder weniger starken Rauch- und Geruchsbelästigungen. Erhebliche Belästigungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, auch bei ausnahmsweise erlaubter Verbrennung.

Da auch bei günstiger Witterung die Umwelt durch die Luftverschmutzung belastet wird, sollte generell auf das Verbrennen verzichtet werden. Viel besser ist es, die pflanzlichen Abfälle selbst zu kompostieren oder entsprechende Angebote der Stadt, zum Beispiel die Grüngutabfuhr, den Kompostplatz in Zuffenhausen, Ludwigsburger Straße 270, Telefon 216-91095, oder den Häckselplatz in Möhringen, Epplestraße 178, Telefon 216-91595, zu nutzen.

Die Grüngut-Sammlung kann in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zweimal im Jahr in den Monaten März bis Mai und September bis November genutzt werden. Die Anmeldung erfolgt mit Postkarten, die dem Abfallkalender beigefügt sind. Alternativ kann die Bestellung auch über die Telefon-Hotline 216-88700 oder online beim Service Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) unter www.stuttgart.de/abfall - Stichwort Grüngut aufgegeben werden.

Bei den genannten Kompost- und Häckselplätzen können Privathaushalte Montag bis Donnerstag 7.15 bis 15.45 Uhr und Freitag 7.15 bis 14.45 Uhr sowie jeden ersten Samstag im Monat (bei Feiertagen am zweiten Samstag) kostenlos Grüngut abgeben. Nähere Informationen hierzu gibt es direkt bei den Plätzen unter den angegebenen Telefonnummern sowie beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt unter Telefon 216-4807.

Eine andere Sache, die oft mit dem Verbrennen pflanzlicher Abfälle verwechselt wird, ist das Abbrennen von Vegetationsbeständen, etwa das flächenhafte Abbrennen von Rainen und Wiesenflächen zum “schnellen Saubermachen“ von Grundstücken. Diese Unsitte ist schon seit 1976 aus Naturschutzgründen das ganze Jahr über verboten und ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Durch das Abflammen von Grundstücken kommen nicht nur zahlreiche Kleintiere ums Leben, es wird auch die Zusammensetzung der Vegetation ungünstig beeinflusst, da tief wurzelnde Pflanzen einseitig begünstigt werden.

Beim Amt für Umweltschutz können unter den Telefonnummern 216-88716 und 216-88661 weitere Informationen zur Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle sowie unter 216-88684 zu den naturschutzrechtlichen Regelungen erfragt werden.

Das Abbrennen größerer Mengen Pflanzenabfälle ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss beim Amt für öffentliche Ordnung angezeigt werden. Auskünfte hierzu gibt es unter der Telefonnummer 216-91929.



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