Optimierter Informationsaustausch ermöglicht Verzahnung führungs- und gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen
Durch die Optimierung des Informationsaustauschs zwischen Justiz, Maßregelvollzug und der Polizei wurde die Basis geschaffen, eine intensivierte "Verzahnung" der führungs- und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen sicherzustellen, was erheblich dazu beiträgt, die Bewährungshilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe - Hilfe und Kontrolle - zu unterstützen.
Vornehmlich im Kontext der unter Führungsaufsicht gestellten Klienten ist eine rechtzeitige, sorgfältig organisierte Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit von großer Relevanz. Im Idealfall werden Straftäter spätestens drei Monate vor der Haftentlassung darauf vorbereitet, was sie erwartet.
Detaillierte Aufgabenplanung für ein geordnetes Leben in Freiheit
Psychologen, Therapeuten und Sozialarbeiter der Justizvollzugsanstalt sollten gemeinsam mit dem Klienten und seinem (künftigen) Bewährungshelfer eine detaillierte Aufgabenplanung für das "Leben danach" entwickeln.
Abhängig von den Weisungen, die das Gericht erteilt, um potentiell rückfallgefährdende Faktoren auszugrenzen, wird dafür Sorge getragen, adäquate Betreuungsmaßnahmen einzuleiten und für ein geordnetes Leben grundlegend wichtige Rahmenkonditionen zu gewährleisten. Dazu zählt beispielsweise das Ermitteln eines geeigneten Wohn- und Arbeitsplatzes, um sicherzustellen, dass nach der Haftentlassung kritische Faktoren/Variablen von Beginn auf ein Minimum reduziert werden. - Die Bewährungshilfe hat hierbei eine entscheidende Funktion, da sie, als "Koordinator" der zu ergreifenden Resozialisierungsmaßnahmen, zwischen allen beteiligten Institutionen eine Vermittlerfunktion wahrnimmt, und, parallel hierzu, den Klienten in allen relevanten Lebensbelangen kontrolliert und unterstützt.
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