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Schon lange wird um ein neues Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio) gerungen. Der bisherige gerätebezogene Ansatz ist in Anbetracht immer neuer Möglichkeiten des Rundfunkempfangs z.B. über Mobiltelefon oder PC nicht mehr zeitgemäß.
Der DIHK spricht sich daher seit Jahren für einen geräteunabhängigen Finanzierungsansatz aus. Dieses Ziel scheint nun in greifbarer Nähe. Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 9. Juni die grundlegende Ausrichtung des neuen Gebührenmodells beschlossen und sich für eine geräteunabhängige Beitragserhebung entschieden.
Nutzerbezogene Finanzierung – auch für Unternehmen?
Die Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer Finanzierung durch die potenziellen Nutzer bedeutet, dass künftig nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Haushalt/Unternehmen ausschlaggebend für die Beitragserhebung sein wird. Grundsätzlich ist diese Umstellung richtig. Jedoch ist es aus Sicht der Wirtschaft falsch, neben den Haushalten auch Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen, da Nutzer der einzelne Bürger ist und nicht der Betrieb. Wenn die Politik die Wirtschaft dennoch aus gesellschaftspolitischen Gründen zum Gebührenaufkommen heranziehen will, muss dieser Beitrag zumindest fair gestaltet sein.
Haushalte und Betriebsstätten als Nutzungseinheiten
Nach dem vorgestellten Finanzierungsmodell soll nicht die Gesamtzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens, sondern die Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte als Basis für die Beitragserhebung herangezogen werden. Die Beitragserhebung orientiert sich dabei an einer degressiven Staffel. Dadurch werden insbesondere große Filialunternehmen mit vielen Verkaufsfilialen, wie etwa im Handel, um ein Vielfaches stärker belastet als gleichgroße Unternehmen mit nur einem Standort. Positiv ist, dass kleine Unternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern nur ein Drittel einer Gebühr bezahlen müssen. Insgesamt aber erlaubt die derzeit angestrebte Beitragsstaffel keine bruchfreie Belastung von Unternehmen.
Gleiche Unternehmensgröße – gleicher Beitrag!
Es muss vor diesem Hintergrund im Staatsvertrag eine Regelung gefunden werden, die sich an der gesamten Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens orientiert, unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahlen muss außerdem vom Vollzeitäquivalent ausgegangen werden, da viele Unternehmen zahlreiche Teilzeitkräfte beschäftigen. Anderenfalls wird das neue Gebührenmodell keine Akzeptanz bei den Unternehmen finden.
Keine höhere Beteiligung der Wirtschaft
Der DIHK geht zudem davon aus, dass durch den Betriebsstättenansatz – und dem damit verbundenen Multiplikatoreffekt bei den Filialunternehmen – die finanzielle Belastung der Wirtschaft deutlich höher liegen wird als bisher. Höhere Belastungen für die Wirtschaft sind aber in jedem Fall auszuschließen. Daher fordert der DIHK ein Beitragsmoratorium. Denn auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkarbeiten dürfen sich der Aufgabe der Haushaltskonsolidierung nicht verschließen.
Zum weiteren Verlauf
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