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Zahlreiche Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben sich in diesem Jahr wieder beim Blumenschmuckwettbewerb "Natürlich Stuttgart" engagiert. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat die Teilnehmer zur Abschlussveranstaltung am Donnerstag, 13. Oktober, ins…
13.10.2011 Aktuelles
Zahlreiche Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben sich in diesem Jahr wieder beim Blumenschmuckwettbewerb “Natürlich Stuttgart“ engagiert. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat die Teilnehmer zur Abschlussveranstaltung am Donnerstag, 13. Oktober, ins Stuttgarter Rathaus eingeladen.
Am Wettbewerb haben 470 Haushalte teilgenommen. Dabei wurden von der Jury 84 Sonderpreise, 217 Erste Preise, 119 Zweite Preise und 53 Lobende Anerkennungen vergeben. Die Jury konnte viele schöne Pflanzungen in hoher Qualität bewerten. Die Begrünung durch privates Engagement wirkt deutlich auf das Bild der Stadt und ist ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität in Stuttgart.
Die Preisträger des Wettbewerbs wurden vom Oberbürgermeister, dem Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts, Volker Schirner, und dem Leiter des Wettbewerbes, Eberhard Schnaufer, ausgezeichnet. Vertreter des Württembergischen Gärtnereiverbandes, Kreisgruppe Stuttgart, und des Bezirksverbands der Gartenfreunde in Stuttgart sowie des Kreisverbands Stuttgart der Obst- und Gartenfreunde halfen bei der Preisvergabe.
Abgerundet wurde der Abend mit einem Vortrag von Stadtoberforstrat Hagen Dilling zum Thema “Die Stuttgarter Wälder und ihre Pflege“.
Natürlich Stuttgart! So lautet das Motto des Blumenschmuck- und Natur-in-die-Stadt-Wettbewerbs. Der Titel “Natürlich Stuttgart” soll besonders darauf hinweisen, dass Stuttgart durch die Mithilfe der Bürger eine naturnahe Stadt mit vielen Blumen, Stauden, Sträuchern, Bäumen und Tieren ist, in der sich die Menschen wohlfühlen.
Der Blumenschmuck-Wettbewerb wurde 1905 das erste Mal vom Verschönerungsverein durchgeführt. Bei diesem Wettbewerb werden hauptsächlich Schmuckpflanzungen bewertet. 1991 wurde der Wettbewerb um den Aspekt Natur-in-die-Stadt erweitert, um dem steigenden Umweltbewusstsein in der Bevölkerung Rechnung zu tragen und den Wettbewerb um das Thema naturnahe Grünflächengestaltung zu ergänzen.
Die betroffenen Personen sollten sich gleich nach ihrer Einreise in das Land Baden-Württemberg bei der zuständigen Ortspolizeibehörde/dem Ordnungsamt ihres Wohnsitzes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies kann entweder die ei.....
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