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Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat dem Verwaltungsausschuss heute das Konzept Stuttgarter Bildungspartnerschaft: Perspektiven für die weitere Entwicklung vorgelegt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage beim Land die im Rahmen des Impulsprogramms „Bildungsregion“ geförderte Stelle ab Herbst dieses Jahres zu beantragen. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragende Co-Finanzierung in Höhe von jährlich maximal 45.000 Euro wird im notwendigen Umfang ergänzend aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds erbracht.
Die ursprüngliche Konzeption der „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ wurde von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster 2007 erarbeitet. „Unser Ziel war und ist es, jedem Kind, unabhängig von seiner sozialen und kulturellen Herkunft eine kontinuierliche und gelingende Bildungsbiographie zu ermöglichen. Dazu ist es notwendig von Kindern, Jugendlichen und Eltern ausgehend zu denken und zu planen und nicht entlang der Zuständigkeiten einzelner Institutionen“, so OB Schuster.
Zur Erreichung des Zieles werden Bildung, Betreuung und Erziehung für junge Menschen unter 16 Jahren systematisiert und dauerhaft vernetzt. Neben der Entwicklung der Kindertagesstätten als Bildungsstätten liegt ein Schwerpunkt fortan auf der Elternbildung. Die Referate Soziales, Jugend und Gesundheit sowie Kultur, Bildung und Sport mit den entsprechenden Fachämtern sind für die operative Arbeit zuständig. Die Steuerung der Bildungspartnerschaft bleibt im Geschäftskreis des Oberbürgermeisters.
OB Schuster: „Die Stadt Stuttgart gibt für Kinder und Jugendliche pro Jahr über
600 Millionen Euro aus. Die Bildungsmöglichkeiten und beruflichen Chancen sind hier besser als in den meisten deutschen Städten. Dennoch müssen wir feststellen, dass die bisherigen Anstrengungen noch zu viele Kinder und Jugendliche am Rande unserer Stadtgesellschaft stehen lassen. Für uns stellt ‚Kinderarmut’ nicht nur ein materielles Problem dar.“ Die Bildungsanstrengungen erheblich zu verstärken, eröffne gute Perspektiven für die Kinder und liege im sozialen und wirtschaftlichen Interesse der Stadt, so der OB.
Im Sommer 2008 beschloss der Gemeinderat die Errichtung des Kompetenzzentrums Stuttgarter Bildungspartnerschaft (BIP), das am 1. Januar 2009 seine Tätigkeit aufnahm. BIP ergänzt darüber hinaus die traditionellen Zuständigkeiten durch ressortübergreifende Fortbildungsveranstaltungen und trägt zur Vernetzung bei.
OB Schuster: „Schwerpunkt der Arbeit lag zunächst beim Aufbau, der Begleitung und der Unterstützung der pädagogischen Verbände. Diese sind inzwischen auf einem guten Weg. So zeigt sich bereits nach dem ersten Schuljahr, dass sich die enge Form der Kooperation positiv auswirkt auf die Kinder und auch auf das Verhältnis zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnen.“ Jetzt gelte es, ausgehend von den bisherigen Erfahrungen Konzepte für die flächendeckende Umsetzung zu entwickeln. „Dies muss aus einem Guss sein und durch das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit sichergestellt werden“, so OB Schuster.
Die Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, Gabriele Müller-Trimbusch: „Ich begrüße die Gemeinderatsdrucksache nachhaltig. Meine Ämter sind fachlich gut gerüstet, um die uns übertragenen Aufgaben, Elternbildung, Weiterentwicklung Kindertagesstätten als Bildungsstätten, Übergang Kita Grundschule und Übergang Schule Ausbildung intensiv anzugehen und weiter zu entwickeln.“ Die Vorlage mache deutlich, dass nicht einer allein - ein Amt oder ein Referat - diese zentralen Aufgaben für die Kinder und Jugendlichen in Stuttgart angehen könne. „Nur vernetzt, auch mit dem Respekt für die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der Anderen, können wir dieser Herausforderung gerecht werden“, so Bürgermeisterin Müller-Trimbusch.
Aufgaben der Abteilung Bildungspartnerschaft
Die Vorlage nennt als Aufgaben der BIP:
Gesamtsteuerung und Geschäftsführung für die Projektlenkungsgruppe
Die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Bildung, Betreuung und Erziehung und abgestimmter Handlungsstrategien erfordert eine kontinuierliche und abgestimmte Qualitätssteuerung. Damit kann eine Verbindlichkeit der Ziele und Transparenz über angestoßene Entwicklungen notwendige Veränderungen hergestellt werden. Dies soll Ansporn und Unterstützung für die Referate und Ämter sein. Gleichzeitig werden Entwicklungen für den Gemeinderat transparenter und besser steuerbar gemacht.
Förderung innovativer Konzepte im Rahmen der Schulentwicklung durch den Projektmittel- und den Qualitätsentwicklungsfonds
Mit den Fonds werden Projekte zur Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen gefördert. Damit eröffnet sich den Grundschulen und ihren Kooperationspartnern die Chance, ein Gesamtkonzept für ihre Schule (weiter) zu entwickeln und ihr Gesamtprofil im Sozialraum zu schärfen. Es hat sich gezeigt, dass die inhaltlichen Herausforderungen im Bereich der Schulentwicklung sowohl im Grundschulbereich als auch in den Haupt-, Real- und Förderschulen weitgehend identisch sind. Daher wurden die Ausschreibungen und Förderkriterien des Qualitätsentwicklungsfonds und des Projektmittelfonds im Bereich der Schulentwicklung aufeinander abgestimmt. Über die Anträge der Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen werden in gemeinsamen Sitzungen des Vergabeausschusses entschieden.
Veranstaltung von Kongressen
Durch Fachveranstaltungen und Kongresse wird der stadtweite trägerübergreifende und professionsübergreifende Austausch befördert. So sollen Grundlagen geschaffen werden für einen Ausbau der Kooperationen über Institutionen- und Ressortgrenzen hinweg sowie für die angestrebte Bildung von Netzwerken und Plattformen des fachlichen Austauschs.
Bildungspatenschaften
Ehrenamtliches Engagement – wie es sich beispielsweise in den Projekten „Startklar“ oder „Lernaktiv“ zeigt – soll verstetigt und ausgebaut werden. Die „Bildungspaten“ gewähren einen engen persönlichen Bezug, in dem sie Kindern und Jugendlichen bei den Hausaufgaben helfen oder sie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen. Damit tragen sie entscheidend zum Lernerfolg und der individuellen Weiterentwicklung bei. Solch eine persönliche Beziehungsarbeit kann eine zentrale Koordinierungsstelle kaum leisten. Daher soll eine Arbeitsgruppe eine Kooperationsplattform zum Thema Bildungspatenschaften aufbauen. Hierzu kommen unter Federführung der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung, aus Projekten, Stiftungen und Schulen zusammen.
Bildungsmonitoring
Gemeinsam mit den städtischen Referaten sowie dem Staatlichen Schulamt und weiteren Akteuren soll ein Bildungsmonitoring realisiert werden, um die Planung ist auf eine fundierte empirische Datenbasis zu stellen. Eine solche systematische kommunale Bildungsberichterstattung ermöglicht eine bessere Entwicklung von gemeinsamen Zielen innerhalb des bildungspolitischen Gesamtkonzeptes sowie Vereinbarungen der Akteure darüber, wie diese Ziele erreicht werden können.
Aufnahme in das Programm „Bildungsregion“
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Impulsprogramm „Bildungsregion“ alle Stadt- und Landkreise, die einen entsprechenden Eigenbeitrag leisten, beim Aufbau regionaler Netzwerke. Mit der Struktur einer Bildungsregion sollen vorhandene Unterstützungspotenziale gebündelt und koordiniert werden. Die „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ entspricht diesen Vorgaben und soll daher möglichst bald in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Die Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport, Dr. Susanne Eisenmann: „Die Bildungsregion stellt für uns ein wichtiges Instrument dar, um Schulen einerseits mit dem Bereich Kindergarten, andererseits aber auch mit dem Berufseinstieg, noch enger zu verknüpfen. Darüber hinaus werden die bereits an den Schulen bestehenden vielfältigen außerschulischen Kooperationen gebündelt und weiter ausgebaut.“
Hierfür soll die beim Land zu beantragende Stelle verwendet werden.
Politische und administrative Steuerung
Zur Umsetzung des ganzheitlichen Konzepts sind Projektstrukturen sowohl zur administrativen wie zur politischen Steuerung gebildet worden.
Der Unterausschuss des Gemeinderats „Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ legt Entwicklungsziele und Maßnahmen fest und soll eine verbindliche und dauerhaft angelegte Kooperation auf Ebene der kommunalpolitischen Entscheidungsträger sicherstellen sowie zur Überwindung der strukturellen Unterschiede der Systeme Jugendhilfe und Schule beitragen. Er ist zuständig für die politische Steuerung.
Die administrative Steuerung obliegt einer Projektlenkungsgruppe auf Ebene des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister. Sie erteilt Projektaufträge, konkretisiert diese und steuert bei Bedarf nach. Dieser Gruppe gehören neben städtischen Referaten auch das Staatliche Schulamt und Regierungspräsidium an. Die „Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft“ übernimmt die Geschäftsführung.
Die vom Land geförderte Stelle wird beim Referat Kultur, Bildung und Sport angesiedelt.
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