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Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, müssen im Stadtgebiet Bäume gefällt werden.
Bereits am 30. Juni dieses Jahres beschädigten starke Winde viele Gehölze. Darüber hinaus wurden durch den frühzeitigen Wintereinbruch Ende Oktober die Bäume stark vom zusätzlichen Gewicht der Schneelast beansprucht, was wieder zu zahlreichen Schäden führte.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg §43 “Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere“ ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September im Allgemeinen verboten, unter anderem Bäume, Hecken und Gebüsche zu fällen, zu roden oder erheblich zu beeinträchtigen.
Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben und Hygienevorschriften: Für die Gäste steht Desi.....
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