Sturm- und Schneeschäden erfordern Baumfällungen zur Pflege des Gehölzbestandes

Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, müssen im Stadtgebiet Bäume gefällt werden.





Bereits am 30. Juni dieses Jahres beschädigten starke Winde viele Gehölze. Darüber hinaus wurden durch den frühzeitigen Wintereinbruch Ende Oktober die Bäume stark vom zusätzlichen Gewicht der Schneelast beansprucht, was wieder zu zahlreichen Schäden führte.

Nach dem Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg §43 “Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere“ ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September im Allgemeinen verboten, unter anderem Bäume, Hecken und Gebüsche zu fällen, zu roden oder erheblich zu beeinträchtigen.

Für die Verkehrssicherheit

Hiervon sind Maßnahmen für zulässige Bauvorhaben oder zum Beispiel Maßnahmen, die dem Erhalt der Verkehrssicherheit dienen, und ständig bearbeitete gärtnerische Grundstücke - nicht aber Straßenbäume - ausgenommen.

Das bedeutet, dass das Garten-, Friedhofs- und Forstamt umfangreichere Fäll- und Gehölzpflegearbeiten zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar vornehmen darf. Damit wird die heimische Flora und Fauna geschützt und langfristig der Erhalt sichergestellt.

Vilele Bäume werden nachgepflanzt

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird an vielen Stellen Bäume ersetzen oder im näheren Umfeld nachpflanzen.

Vom Baden-Württembergischen Naturschutzgesetz sind Fällungen im Wald ausgenommen, das heißt, zur Bewirtschaftung des Waldes können das ganze Jahr über Bäume gefällt werden.



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