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Bürgerportal für Stuttgart
Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, müssen im Stadtgebiet Bäume gefällt werden.
Bereits am 30. Juni dieses Jahres beschädigten starke Winde viele Gehölze. Darüber hinaus wurden durch den frühzeitigen Wintereinbruch Ende Oktober die Bäume stark vom zusätzlichen Gewicht der Schneelast beansprucht, was wieder zu zahlreichen Schäden führte.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg §43 “Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere“ ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September im Allgemeinen verboten, unter anderem Bäume, Hecken und Gebüsche zu fällen, zu roden oder erheblich zu beeinträchtigen.
Dieses mal fällt mir persönlich die Wahl noch etwas schwerer. Seit meiner Jungend wählte ich die Grünen, zumindest im Land. Für mich sind und waren dir Grünen die Baumhäuser in Gorleben und Wackersdorf. Die Blumen und Strickwaren in Bonner Bund.....
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