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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen 26 Jahre alten jungen Mann zum Amtsgericht - Schöffengericht - Kirchheim erhoben. Ihm wird vorgeworfen, das Modell Cindy Crawford mit einem Foto der Tochter erpresst zu haben.
Auf dem Foto ist die 7-jährige Tochter abgebildet, wie sie auf einem Stuhl sitzend an Händen und Füßen gefesselt und geknebelt ist. Dieses Foto ist während eines „Räuber- und Gendarmspiels“ entstanden und im Sommer letzten Jahres über ein ehemaliges Kindermädchen in die Hände des Angeschuldigten gelangt. Mit diesem Foto erpresste der Angeschuldigte das Ehepaar Crawford, indem er ihnen drohte, das Foto an die Boulevardpresse zu verkaufen, falls sie ihm nicht eine größere Geldsumme überlassen würden. Infolge dessen zahlte ihm das Ehepaar am 14.07.2009 einen Betrag von 1.000 US-Dollar und erhielt im Gegenzug das Foto.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen haben ergeben, dass sich der Angeschuldigte schon 2 Tage später, also am 16.07.2009, erneut bei den Geschädigten telefonisch meldete und weitere Geldbeträge forderte, weil er immer noch im Besitz des Fotos in elektronischer Form sei und das Geld ihm nicht ausreiche. Weil das Ehepaar zunächst nicht mehr auf seine Erpressungsversuche einging, wiederholte er Mitte September noch einmal seine Drohung und forderte mindestens 5.000,- US-Dollar. Wenige Tage später nahm ihn die US-Einwanderungs- und Zollbehörde wegen Verstoßes gegen die Einwanderungsbestimmungen in Gewahrsam und schob ihn schließlich einen Monat später aus den USA nach Deutschland ab.
Anfang November 2009 nahm der Angeschuldigte, der sich nach seiner Abschiebung mittlerweile in Deutschland befand, telefonischen Kontakt mit dem geschädigten Ehepaar auf und forderte von diesem die Überweisung von insgesamt 100.000,- US-Dollar innerhalb der nächsten 3 Tage auf sein Girokonto in Deutschland, ansonsten werde er das Foto an die Medien verkaufen.
Als dem Angeschuldigten einfiel, dass er bei Eingang eines Geldbetrages in Höhe von 100.000,- € - auf diese Summe hatte der Angeschuldigte mittlerweile seine Forderung erhöht - in Erklärungsnot gegenüber der Agentur für Arbeit kommen würde, von der er Arbeitslosengeld erhielt, kam ihm die Idee, ein Konto im Ausland zu eröffnen, um auf dieses die Überweisung zu veranlassen. Zu diesem Zweck reiste er am 13.11.2009 in die Türkei.
In der Zwischenzeit wurde der Sachverhalt auch in den deutschen Medien bekannt. Der Angeschuldigte erfuhr, dass er in Deutschland gesucht wird und hatte deshalb Angst, dass er in der Türkei festgenommen werde. Um dies zu vermeiden flog er früher als geplant wieder nach Deutschland zurück und stellte sich am Abend des 16.11.2009 den Behörden. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der bereits vorbestrafte Angeschuldigte wird sich nun wegen Erpressung und versuchter Erpressung in 2 Fällen vor Gericht verantworten müssen. Bislang hat er nur einzelne Tathandlungen eingeräumt.
Das Amtsgericht Kirchheim hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Anberaumung des Verhandlungstermins und die Ladung der Zeugen zu entscheiden.
Wir wünschen den Mitarbeiter alles Gute für die Zukunft.
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