Anklage im Giacometti-Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen vier Männer und eine Frau zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart erhoben u.a. wegen mehrfachen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung.





Die Anklage richtet sich in erster Linie gegen drei Angeschuldigte. Einen 62 Jahre alten Kunsthändler aus Mainz und dessen Ehefrau sowie einen 59-jährigen Angeschuldigten. Ihnen wird vorgeworfen, seit dem Jahre 2003 bis zu ihrer Festnahme am 11. August 2009 teilweise selbst, teilweise unter Einschaltung von Vermittlern, eine Vielzahl von gefälschte Giacometti-Skulpturen an Personen im In- und Ausland zum Preis von insgesamt etwa 9 Millionen Euro veräußert zu haben.

 

Der 59-jähriger Angeschuldigte, der sich als Reichsgraf ausgab, trat hierbei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge nach außen als Verkäufer der diversen Bronze- und Gipsskulpturen auf.
Den interessierten Kunden spiegelte er vor, dass die Skulpturen aus einem geheimen Fundus des Diego Giacometti, dem jüngeren Bruder des berühmten Schweizer Künstlers Alberto Giacometti, stammten. Er selbst sei ein Freund des Diego Giacometti gewesen und habe die Skulpturen von ihm übernommen. Seine Erkenntnisse habe er in einem Buch mit dem Titel „Diegos Rache“ niedergeschrieben.
Zum Beweis der Echtheit der Skulpturen legte er den Kunden anschließend dieses Buch und zusätzlich von den Angeschuldigten selbst erstellte Echtheits- und Herkunftszertifikate der Skulpturen vor. Gleichzeitig wiesen die Skulpturen, soweit es sich um Bronzeskulpturen handelte, Signaturen auf, die denen des wahren Künstlers A. Giacometti nachempfunden waren, und teilweise auch Gießermarken, die auf die für Giacometti arbeitenden berühmten Gießereien Susse, Rudier und Pastori hindeuteten.

 

Wahrer Autor des oben erwähnten Buches, geistiger Urheber dieser Legende und im Hintergrund wirkender Stratege der Verkäufe war jedoch der 62-jährige angeschuldigte Kunsthändler. Er wurde im Februar dieses Jahres vom Landgericht Stuttgart wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung im Zu-sammenhang mit gefälschten Giacometti-Skulpturen im Jahre 2000/2001 verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Darüber hinaus wird den drei Angeschuldigten vorgeworfen, in den Jahren 2008 und 2009 versucht zu haben, 300 Bronzen und 100 Gipsskulpturen an eine Galerie in New York zum Preis von 50 Millionen Euro zu veräußern sowie 17 Skulpturen für 1,3 Millionen Euro an einen verdeckten Ermittler des LKA zu verkaufen.

 

Der 62-jährige Kunsthändler und der 59-jährige Angeschuldigte befinden sich seit August des vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die 60-jährige angeschuldigte Ehefrau befand sich zunächst ebenfalls in Untersuchungshaft, wurde aber am 10.09.2009 gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Alle drei Angeschuldigten sind nicht vorbestraft.

 

Die beiden anderen Angeschuldigten im Alter von 55 und 69 Jahren sind nicht in Untersuchungshaft genommen worden. Sie haben die anderen Angeschuldigten in ihrem Handeln unterstützt, indem sie die Geschäfte teilweise vermittelt bzw. den Druck des Buches „Diegos Rache“ übernommen haben.

 

Bis zu ihrer Festnahme am 11. August 2009 waren die Angeschuldigten noch im Besitz von über 1000 gefälschten Skulpturen, welche zum Verkauf ins In- und Ausland bestimmt waren. Im Rahmen einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme konnten die Skulpturen in einem ca. 200 m² großen, geheimen Lager in Mainz aufgefunden und sichergestellt werden.

 

Der Strafrahmen des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sieht eine Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren vor. Die Angeschuldigten sind teils geständig, teilweise spielen sie ihren Tatbeitrag herunter, teilweise bestreiten sie die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe gänzlich. Die Anklage umfasst insgesamt 95 Stehordner Ermittlungsakten und 18 Kartons Beweismittel.

 

Die 11. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Hauptverhandlungstermine zu entscheiden.



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