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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 27-jährigen Mann aus dem Rems-Murr-Kreis Anklage zum Landgericht - Große Strafkammer - Stuttgart erhoben
Ihm wird u.a. vorgeworfen, in zwei Krankenhäusern über 150 Patienten ärztlich behandelt zu haben, obwohl er keine entsprechende Ausbildung dazu hatte.
Der Angeschuldigte, der lediglich einen Hauptschulabschluss besitzt, hatte sich durch ein freiwilliges soziales Jahr, welches er in einem Krankenhaus absolvierte, und seine langjährige Mitgliedschaft im DRK so viel medizinische Kenntnisse angeeignet, dass seine fehlende medizinische Ausbildung zunächst nicht aufgefallen war.
In erster Linie aufgrund einer akuten finanziellen Notlage kam der Angeschuldigte auf die Idee, seine medizinischen Grundkenntnisse dazu zu nützen, sich als Anästhesiearzt zu bewerben. Um möglichst glaubwürdig zu erscheinen, fertigte er sich eine täuschend echt aussehende Approbationsurkunde mit frei erfundenen Personalien und legte diese neben einem ausführlichen Lebenslauf bei seinen Bewerbungen vor.
Der Angeschuldigte erhielt Honorarverträge und arbeite von August bis Dezember 2009 in einer Klinik in München und im Anschluss daran im Januar 2010 auch in einer Klinik in Horb. Als sogenannter „Helfer vor Ort“ nahm er im Zeitraum zwischen Oktober 2009 und Januar 2010 im Rahmen von insgesamt 9 Rettungseinsätzen des DRK ärztliche Maßnahmen an Patienten vor.
Sein Aufgabenbereich umfasste vor allem Blutentnahmen, das Legen venöser Zugänge, die Injektion von Narkosemitteln und sonstiger Medikamente mittels Kanülen und Spritzen. Für diese Tätigkeiten erhielt der Angeschuldigte Vergütungszahlungen in Höhe von knapp 20.000,- €, auf die er aufgrund der vorangegangenen Täuschung über seine medizinische Ausbildung keinen Anspruch hatte.In strafrechtlicher Hinsicht werden dem Angeschuldigten gefährliche Körperverletzung in insgesamt 161 Fällen in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln und unerlaubte Ausübung der Heilkunde vorgeworfen sowie zwei Vergehen der Urkundenfälschung in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug und Missbrauch von Titeln. Das Strafgesetzbuch sieht für ein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung sowie des gewerbsmäßigen Betrugs jeweils eine Strafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Darüber hinaus werden dem Angeschuldigten noch ein Diebstahl eines Notebooks im Wert von 2.550,- €, eine weitere Urkundenfälschung und zwei Betrugstaten zur Last gelegt. Hierbei soll er zum einen eine Wohnung angemietet und zum anderen medizinische Geräte und dazugehörige Utensilien im Wert von knapp 1.900,- € bestellt haben, die er aber nicht bezahlen konnte.
Der Verdacht, dass der Angeschuldigte auch den Tod zweier Patienten zu verantworten hat, bestätigte sich glücklicherweise nicht. Angesichts des Umstandes, dass die beiden Patienten gesundheitlich sehr angeschlagen waren, konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Handeln des Angeschuldigten ursächlich für das Ableben der Patienten war.
Der einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte wurde am 01.02.2010 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Er hat die ihm vorgeworfenen Taten im wesentlichen eingeräumt.
Die 5. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.
Experten erklären seit Wochen das auch nach einer Impfung noch lange keine Normalität herschen würde. Denn erstens dauert es ewig bis 70% erreicht sind und zweitens sind dann immer noch 30% ungeimpft und gefährdet. Diese 30 % tragen nicht nur das .....
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