Anlegerschutz international regeln

Die Finanzmarktkrise hat eine Vertrauenskrise bei Kreditinstituten, Unternehmen und Anlegern ausgelöst. Dies nehmen EU-Kommission und Bundesregierung zum Anlass, den Anlegerschutz strenger zu regulieren.





EU will Transparenz erhöhen
Die EU-Kommission wird 2011 die europäischen Vorschriften der Finanzmarkt- und der Versicherungsvermittlerrichtlinie überarbeiten. Ferner sollen Anlagevermittler von Investmentfonds, fondsbasierten Lebensversicherungen und strukturierten Wertpapieren hinsichtlich Information und Vertrieb einheitlich den Regeln der Finanzmarktrichtlinie unterliegen. Zur besseren Kundeninformation sind einheitliche 2- bis 3-seitige „Beipackzettel“ für Anlageprodukte geplant. Der DIHK befürwortet Maßnahmen, die das Vertrauen der Anleger wieder herstellen. Die bisherigen Informationspflichten sind so umfangreich, dass nichtprofessionelle Anleger damit oft überfordert sind. Insofern erhöht eine Beschränkung auf die wichtigsten Informationen für die „Beipackzettel“ die Transparenz. Aus Sicht der Wirtschaft sollten Informationspflichten der verschiedenen EU-Richtlinien grundsätzlich auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und vereinfacht werden.

Bundesregierung plant nationalen Alleingang
Ungeachtet der EU-Gesetzgebungsvorhaben will die Bundesregierung nun national die Berufsausübung der Anlagevermittler und -berater regulieren. In jedem Fall soll es für die Branche strengere Anforderungen geben: Neben der Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung müssen die Berater künftig umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten im Vertriebsgeschäft nachkommen. In einer eigenen Verordnung sollen die Ausgestaltung der Sachkundeprüfung, die Anforderungen an die Beratungs- und Dokumentationspflichten und die Pflicht zur Abgabe jährlicher Prüfberichte geregelt werden. Der Gesetzentwurf wird für das 4. Quartal 2010 erwartet. Der DIHK wird prüfen, inwieweit diese höheren Belastungen wirklich notwendig sind.

Keine bürokratische Finanzaufsicht für kleine und mittlere Unternehmen
Die IHK-Organisation warnt vor einem weiteren Vorschlag zur Regulierung der Anlageberater: Im Mai 2010 forderte das Bundesfinanzministerium, Anlageberater, die derzeit dem Gewerberecht unterfallen, der Wertpapieraufsicht zu unterstellen. Die Folge: Anlageberater müssen mit erheblichen Gebühren an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen rechnen. Zusätzlich würden sie verpflichtet, in den Banken-Entschädigungsfonds einzuzahlen. Dieser hat die Aufgabe, im Insolvenzfall die Gläubiger von Finanzinstituten zu entschädigen. Außerdem würden Anlageberater wie Großbanken halbjährlich hinsichtlich ihrer Insolvenzgefährdung überprüft. Dies wäre gerade für kleine Unternehmen eine sehr hohe Marktzugangsschranke und würde für viele bestehende Betriebe das Aus bedeuten.

Der DIHK fordert:

  •         Ein nationaler Alleingang bei der Regulierung des Anlegerschutzes ist abzulehnen.
  •         Ein Auseinanderdriften von nationalen und künftigen europäischen Vorschriften sollte in jedem Fall vermieden werden.
           Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen zunächst auf nationale Vorschriften einstellen und diese kurze Zeit         später aufgrund europäischer Vorgaben wieder geändert werden, denn europäischen Vorschriften gehen nationalen                 Bestimmungen vor.


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