Gemeinderat fordert Hilfe aus einer Hand für Arbeitssuchende

Die Resolution des Stuttgarter Gemeinderats zum Thema JobCenter ist heute mit einem Begleitbrief von Erstem Bürgermeister Michael Föll an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestags, an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, Ministerpräsident Günther Oettinger, den CDU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Mappus und die Ministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Monika Stolz, verschickt worden.





In seinem Brief schreibt Föll: „Mit großer Sorge verfolgt die Landeshauptstadt Stuttgart die Diskussion über die künftige Aufgabenwahrnehmung im SGB II. Nachdem in der letzten Legislaturperiode Bemühungen für eine verfassungsrechtliche Absicherung der JobCenter ohne Erfolg geblieben sind, sehen die aktuellen Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, ab 2011 die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in getrennter Aufgabenträgerschaft zu erbringen.

Diese Neuregelung der Aufgabenwahrnehmung im SGB II würde für Stuttgart gravierende Nachteile mit sich bringen. Zum einen würde mit der getrennten Aufgabenwahrnehmung das Kernelement der Reform von 2005 aufgegeben, nämlich die stringente Angebots- und Fallsteuerung in einer Hand, die sich an den individuellen Erfordernissen der Arbeitsuchenden und ihrer Lebenswelt orientiert. Mit der Aufgabe der gleichberechtigten Beteiligung und Verantwortung der Kommunen werden die positiven Möglichkeiten, auf Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme Einfluss zu nehmen und diese aus der lokalen Perspektive zu entwickeln, genommen. Aufwändige und teuere Doppelstrukturen mit komplizierten und fehlerträchtigen Abstimmungsprozessen binden Kapazitäten, die sinnvoller für die Qualifizierung und Vermittlung der Hilfeempfänger eingesetzt werden sollten.

Die Landeshauptstadt Stuttgart lehnt die getrennte Aufgabenwahrnehmung im SGB II ab, da die beschriebenen Folgen nicht hinnehmbar sind und es gilt, diese im Interesse der Arbeitsuchenden zu verhindern.

Die Optionskommunen haben bewiesen, dass die Leistungen nach dem SGB II in alleiniger kommunaler Aufgabenwahrnehmung zumindest in gleicher Qualität und Effektivität erbracht werden können wie in den anderen Organisationsformen, wenn nicht besser. Das JobCenter Stuttgart hat unter kommunaler Federführung in der Trägerversammlung ebenfalls seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Es könnte ohne große Verwerfungen in die kommunale Trägerschaft überführt werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart fordert daher, allen Kommunen, die dies wünschen, die Möglichkeit der Option einzuräumen. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat deshalb am 21. Januar 2010 einstimmig eine Resolution zur Aufgabenwahrnehmung im SGB II beschlossen, die ich Ihnen angeschlossen übermitteln darf. Die Resolution ist an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Landesregierung von Baden-Württemberg gerichtet.

Namens des Gemeinderats bitte ich Sie sehr herzlich, die Auffassungen und Forderungen der Landeshauptstadt Stuttgart bei den Beratungen zu berücksichtigen.“


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