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Holpriger Start
Die Gesundheitspolitik ist eines der Streitthemen der neuen Bundesregierung. Schon in den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag wurde deutlich, dass hier unterschiedliche Vorstellungen aufeinanderprallen, insbesondere über die Finanzierung des Gesundheitswesens. Und auch nachdem der Koalitionsvertrag steht, ringen die Beteiligten um die Deutungshoheit. Das Festhalten am Gesundheitsfonds fordert die eine Seite, die Einführung von lohnunabhängigen Prämien die andere, stärkere Regionalisierung die dritte. Was steht im Koalitionsvertrag zu diesem und anderen Themen?
Finanzierung – gute Ziele, viele Unklarheiten
Langfristig soll der Arbeitgeberanteil festgeschrieben werden, um die Arbeitskosten zu entlasten. Der Arbeitnehmeranteil soll – in Verbindung mit einem sozialen Ausgleich – lohnunabhängig gestaltet werden. Diese Ansätze sind richtig, die IHK-Organisation fordert seit langem die Abkopplung der Beiträge von den Löhnen und eine pauschale Gesundheitsprämie. Versicherte, die sie nicht zahlen können, müssen aus Steuermitteln unterstützt werden. Wann der Einstieg beginnt, bleibt im Koalitionsvertrag unklar. Auch Details sind offen – soll der gesamte Arbeitnehmerbeitrag vom Lohn entkoppelt werden oder nur ein Teil? Bleibt der Fonds erhalten oder nicht? Diese Fragen bleiben unbeantwortet und werden nach wie vor unterschiedlich interpretiert. Trotzdem: die Ziele sind richtig, der Weg muss nun gegangen werden.
Die Versorgungsseite – Licht und Schatten
Das richtige Bekenntnis zu Wettbewerb ist enthalten, doch bei den einzelnen Themen bleibt vieles vage. Die Überregulierung im Arzneimittelsektor soll abgebaut werden. Bei der stationären Versorgung werden effiziente Strukturen und eine verlässliche Investitionsfinanzierung angekündigt. Die genauen Ziele und vor allem die Mittel, mit denen sie erreicht werden sollen, bleiben offen. Positiv dagegen: Das allgemeine Wettbewerbsrecht soll für den Bereich der GKV grundsätzlich Anwendung finden. Der bisherige unvollständige Einsatz wird dem Charakter und den Anforderungen dieses großen Wirtschaftszweiges nicht gerecht.
Pflegeversicherung – gute Ansätze
In der Pflegeversicherung soll der Einstieg in individuelle, zusätzliche und verpflichtende Kapitaldeckung gewagt werden. Damit wird ein dringend notwendiges Signal gesendet: es darf angesichts der demographischen Entwicklung und der künftig steigenden Zahl von Pflegefällen nicht darauf gebaut werden, dass künftige Generationen die Leistungen im Umlageverfahren zahlen werden. Kapitaldeckung ist unerlässlich. Das sollte auch Vorbild für die Gesetzliche Krankenversicherung sein. Umgekehrt muss der Ansatz der lohnunabhängigen Prämien aus der Krankenversicherung auf die Pflegeversicherung übertragen werden, nicht zuletzt um den Arbeitsmarkt zu entlasten.
Bürokratieabbau – ein richtiger Schritt
Der Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wird erleichtert, die dreijährige Wartefrist nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze entfällt. Das ist sinnvoll, weil es Bürokratie abbaut und die Arbeitgeber von Prüfpflichten entlastet.
Fazit: Konsequenz gefordert
Der Koalitionsvertrag gibt insgesamt vorsichtigen Anlass zur Hoffnung. Es besteht aber noch großer Interpretationsspielraum. Und welche Dinge tatsächlich umgesetzt werden, bleibt ohnehin abzuwarten. Die neue Regierung sollte selbstgestellte Ziele mutig angehen und Reformen anstoßen, die der Bedeutung des Gesundheitswesens und der gesamten Gesundheitswirtschaft gerecht werden.
Schwere Nebenwirkungen der Masern Impfung betreffen etwa 2 von 100 000 Geimpften. Etwa 100 von 100 000 Erkrankten sterben an Masern, etwa 3 000 bekommen eine Lungenentzündung. Vor Einführung der Impfungen gegen Masern zu Beginn der 1960er Jahre w.....
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