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Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 20. Juli 2009 entschieden, dass ein Wiederaufnahmeantrag eines Verurteilten insoweit zulässig ist, als er sich gegen die Verurteilung wegen Raubüberfällen und Nötigung wehrt.
Nun macht es sich in die freie Wirtschaft auf und hat gleich 13-14 Jobs auf einmal angenommen. Dabei handelt es sich um Lobbyarbeit. Das bedeutet er vermittelt Kontakt der Wirtschaft an Kontakte der Industrie und umgekehrt. Dafür ist ein Ex-Politiker.....
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