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In der heutigen Verhandlung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und ihrem Gesamtpersonalrat vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht hat der Richter der Klage des Gesamtpersonalrats stattgegeben.
Gegenstand war ein Rundschreiben des damaligen Verwaltungsbürgermeisters Klaus-Peter Murawski (Grüne). In dem Vermerk, vom 29. September 2010, wurden die städtischen Beschäftigten darauf hingewiesen, dass “das Tragen von Buttons, Aufklebern pro oder contra Stuttgart 21 usw. am Arbeitsplatz nicht erlaubt“ ist.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichtes hat die Landeshauptstadt mit der Veröffentlichung des Rundschreibens das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrates verletzt. Dieser hätte zuvor gehört werden müssen.
Die Stadt Stuttgart wird nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Danach wird man entscheiden, ob man das damalige Rundschreiben außer Kraft setzt, ein Mitbestimmungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat nachholt oder Rechtsmittel einlegt.
Wir wünschen den Mitarbeiter alles Gute für die Zukunft.
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