Künftigen Organisation des JobCenters Stuttgart:

Gemeinsame Trägerschaft von Landeshauptstadt und Agentur für Arbeit soll fortgesetzt werden Agentur hat in Grundlagenvereinbarung erhebliche Zugeständnisse gemacht .





 

Seit Anfang 2005 nimmt die Landeshauptstadt die Betreuung von Langzeitarbeitslosen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Stuttgart im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE JobCenter Stuttgart) wahr.

Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaften teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende 2010 gesetzt, um die Organisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II neu zu regeln.

Zwischenzeitlich haben Bundestag und Bundesrat durch eine Grundgesetzänderung die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in den ARGEn (künftig als „Gemeinsame Einrichtung“ bezeichnet) verfassungsrechtlich abgesichert. Gleichzeitig ist eine begrenzte Ausweitung der Optionsmöglichkeit vorgesehen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung wird nicht mehr möglich sein. Die gesetzlichen Änderungen treten im Wesentlichen am 1. Januar 2011 in Kraft.

Nach intensiven Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit kommt die Stadtverwaltung zum dem Schluss, dass eine Fortführung des JobCenters Stuttgart in gemeinsamer Trägerschaft aus arbeitspolitischer Sicht für die Landeshauptstadt die vorteilhaftere Lösung darstellt.

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster: „Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Stuttgart in der Trägerversammlung hat sich sehr gut bewährt. Auch mit der neuen Rechtslage lassen sich die für die Landeshauptstadt wesentlichen Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten sichern. Die Agentur für Arbeit hat in allen wesentlichen Fragen erhebliche Zugeständnisse gemacht.“

Mit der Agentur für Arbeit Stuttgart wurde eine neue Grundlagenvereinbarung ausgehandelt, die der Landeshauptstadt Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten sichert, die zu einer Optionslösung gleichwertig sind. Darüber hinaus erhält die Landeshauptstadt weitergehende Rechte, als dies im SGB II gesetzlich verankert ist. So hat die Landeshauptstadt auch künftig den Vorsitz der Trägerversammlung inne, welches ihr – da bei Stimmengleichheit in der Trägerversammlung die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend ist – das Letztentscheidungsrecht einräumt.

Erster Bürgermeister Michael Föll: „Vertraglich zugesichert ist auch die dezentrale Struktur des JobCenters. Die 18 Zweig- bzw. Außenstellen des JobCenters Stuttgart, welche den Langzeitarbeitslosen wohnortnahe Hilfe ermöglichen, bleiben unverändert erhalten.“

Wie bisher sollen bei den Eingliederungsmaßnahmen die lokalen Strukturen und Programme berücksichtigt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der „Stuttgarter Weg“ (beispielhaft hierfür ist die Arbeitsgelegenheiten oder das Programm „Arbeit statt Drogen“) gemeinsam mit den Sozialunternehmen auch weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen fortgeführt werden kann.

Gewichtiger Vorteil der gemeinsamen Trägerschaft ist die gemeinsame Verantwortung für die Aufgabenerfüllung. Ausgehend von den Überlegungen der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung sind deutliche Einschnitte bei den Mitteln zur Umsetzung des SGB II vorgesehen. „Durch die bevorstehende Kürzung der Gelder für die Eingliederungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen werden die finanziellen Handlungsspielräume des JobCenters Stuttgart deutlich eingeschränkt“, so Föll. Im Falle der Option wären die Kürzungen gegenüber der Öffentlichkeit ausschließlich durch die Landeshauptstadt zu vertreten.

Darüber hinaus können mit der Gemeinsamen Einrichtung der gemeinsame Arbeitgeberservice und die gemeinsame Ausbildungsvermittlung fortgeführt werden. Diese Instanzen müssten im Fall einer Option aufgegeben werden. Damit würden sich aber die Vermittlungschancen der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II in den ersten Arbeitsmarkt gegenüber der heutigen Situation verschlechtern, da weder ein gemeinsames Stellenportal noch ein gemeinsames „Matching“-Verfahren (Auswahl der bestgeeigneten Bewerber auf eine Stellenanforderung unabhängig vom Rechtskreis SGB II oder SGB III) verfügbar wäre.

„Die Qualifizierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt wird zukünftig aufgrund der konjunkturbedingten Nachfrage nach Arbeitskräften und der demographischen Entwicklung eine stärkere Bedeutung gewinnen“, so OB Schuster. „Es ist deshalb vernünftig und im Interesse der Langzeitarbeitslosen, dies gemeinsam mit der Agentur für Arbeit anzugehen. Bei der Option begibt sich die Landeshauptstadt in eine Alleinverantwortung, ohne die tatsächliche Handlungsfreiheit zu haben.“



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Wer steckt denn den Vorteil ein. Klar kosten diese Pipeline ein Vermögen, aber die Kosten sind schneller drin als der Winter kommen wird. Bleib also der Betreiber, also die Russen. Egal welche Firmen nun dazwischen stehen, wird es wohl Putin und sein.....
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