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Männliche Jugendschöffen gesucht

Das Jugendamt sucht für die Stuttgarter Amtsgerichte neue Schöffen für die Jugendschöffengerichte. Diese entscheiden über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender. Da ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis angestrebt wird, richtet sich der Appell vorrangig an Männer.





In der Strafgerichtsbarkeit nehmen an der Hauptverhandlung nicht nur Berufsrichter teil, die ihre Befähigung durch juristische Ausbildung erworben haben, sondern auch die sogenannten Schöffen. Das sind Bürgerinnen und Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung aus unterschiedlichen Berufen.

Die Amtszeit der derzeit amtierenden Jugendschöffen bei den Amtsgerichten Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt endet am 31. Dezember dieses Jahres. Deshalb stellt die Stadtverwaltung derzeit die Vorschlagslisten zur Neuwahl der Jugendschöffen für die Jahre 2014 bis 2018 auf, die dann dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Für die Amtsgerichte Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt sind zusammen rund 500 Personen als Jugendschöffen vorzuschlagen. Es haben sich bereits viele Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger für die Vorschlagsliste aufstellen lassen.

Es sollen jedoch ebenso viele Männer wie Frauen vorgeschlagen werden. Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen für das Landgericht und Amtsgericht Stuttgart ist dieses Ziel bisher noch nicht erreicht. Daher sollen besonders die Männer angesprochen werden.

Welche Voraussetzungen muss ein Jugendschöffe mitbringen? Nur Deutsche können Schöffe sein. Das Mindestalter beträgt 25 und das Höchstalter 69 Jahre jeweils zu Beginn der Amtsperiode. Die vorgeschlagenen Personen müssen in Stuttgart wohnen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Was steht einer Berufung in das Ehrenamt eines Schöffen entgegen? Als Jugendschöffe können unter anderem nicht berufen werden: Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer. Außerdem nicht zugelassen sind Soldaten sowie Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Der Schöffe erhält für seine richterliche Tätigkeit kein Entgelt, doch wird er für Zeitversäumnis, Aufwand und Fahrtkosten nach gesetzlicher Regelung entschädigt.

Wer Interesse hat, kann sich beim Jugendamt, Telefon 216-84 37, melden oder sich gleich schriftlich bis Freitag, 22. März, beim Jugendamt Stuttgart, Wilhelmstraße 3, 70182 Stuttgart, bewerben. Dabei muss neben Anschrift und Geburtstag auch der derzeit ausgeübte Beruf angegeben werden.



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