Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes gegen 22 junge Männer, die fast ausschließlich der Jugendbande der „Black Jackets“ angehören, Anklage zum Landgericht – Jugendkammer – Stuttgart erhoben.
Die Angeschuldigten sollen Ende Juni diesen Jahres eine Gruppe junger Leute angegriffen und dabei ein Opfer fast zu Tode geprügelt haben.
Den 22 Angeschuldigten im Alter von 17 bis 24 Jahren wird vorgeworfen, am 26.06.2009 kurz vor Mitternacht eine Gruppe junger Leute, die auf dem Schulhof der Waisenhofschule in Esslingen unter der dortigen Pergola zusammenstanden und sich friedlich unterhielten, mit Waffen angegriffen und schwer verletzt zu haben.
Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei haben ergeben, dass sich die Angeschuldigten zunächst vermummten und mit Baseschlägern, Teleskopschlagstöcken, Holz- und Eisenstangen bewaffneten. Sodann stürmten sie überfallartig auf die ca. 12-15 Personen zu, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Chance hatten zu flüchten oder sich in Sicherheit zu bringen. Die Angeschuldigten schlugen wahllos und mit voller Wucht auf die Opfer ein. Hierbei führten sie die Schläge gezielt gegen die Köpfe der Opfer aus und nahmen dabei schwerste Verletzungen derselben, die auch zum Tode hätten führen können, in Kauf.
Teilweise schlugen sie sogar zu fünft oder sechst auf einzelne Opfer ein, die bereits völlig wehrlos am Boden lagen und ihre Hände nur noch schützend über den Kopf legten.
Ein Geschädigter erlitt dadurch lebensgefährliche Kopfverletzungen bzw. eine massive Schädigung des Schädelknochens. Er musste im Krankenhaus sofort notoperiert werden und lag danach mehrere Wochen im Koma. Mittlerweile befindet er sich in einer Rehabilitationsklinik. Die anderen Geschädigten erlitten zahlreiche Kopfplatzwunden, die teilweise bis auf den Schädelknochen reichten, weitere Kopf- bzw. Schädelverletzungen sowie Prellungen am ganzen Körper.
Ein nachvollziehbares Motiv für die Tat gibt es nicht. Die Ermittlungen haben ergeben, dass sich die Angeschuldigten an den Mitgliedern einer anderen Esslinger Jugendbande rächen wollten, weil diese angeblich zuvor provoziert und den Bruder eines der Angeschuldigten geschlagen hätten.
Bei der Personengruppe, die sich am Tatabend auf dem Schulhof getroffen hatte, befanden sich zwar einzelne Mitglieder der besagten anderen Bande. Jedoch hielten sich auch völlig unbeteiligte Personen dort auf, die zufällig anwesend waren und mit den Auseinandersetzungen der rivalisierenden Banden gar nichts zu tun hatten. Tragischerweise war derjenige junge Mann, der die schwerwiegendsten und vor allem lebensgefährlichen Verletzungen davon getragen hat, gerade ein völlig Unbeteiligter.
Erst durch das Herbeieilen von Polizeibeamten aus dem nahegelegenen Polizeirevier beendeten die Angeschuldigten den Angriff und flüchteten. Noch in der gleichen Nacht konnten zwei der zahlreichen Angeschuldigten zu Hause angetroffen und festgenommen werden.
In rechtlicher Hinsicht werden sich die Angeschuldigten wegen des Vorwurfs des dreifachen versuchten gemeinschaftlichen Mordes, der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen und des schweren Landfriedensbruches vor Gericht verantworten müssen, wobei ein Angeschuldigter lediglich wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt wurde.
Nur die eine Hälfte der Angeschuldigten hat sich zur Sache eingelassen. Die andere Hälfte hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Diejenigen Angeschuldigten, die etwas ausgesagt haben, leugnen teilweise die Tat, indem sie angeben, zwar dabei gewesen zu sein, aber nicht geschlagen zu haben. Die anderen Angeschuldigten spielten in ihren Aussagen größtenteils ihren Tatbeitrag herunter.
Die 2. Jugendkammer hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Artikel lesen
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