Wie stellt sich aus Sicht der Bundesebene das Problem des Wertverlusts mit oder in der Nachbarschaft von Mobilfunkantennten dar?
Zu dieser Frage sind generalisierte Aussagen nicht möglich. Die Wertentwicklung von Grundstücken lässt sich nur anhand einer sachverständigen Beurteilung aller verkehrswertbeeinflussenden Umstände, namentlich die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sowie die verkehrswertbeeinflussenden rechtlichen Gegebenheiten und die tatsächlichen Eigenschaften des jeweiligen Grundstücks, dh. konkret einzelfallbezogen einschätzen." Zitat Ende
Die Sachverständigenkanzlei Garthe weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Aussage sich auch mit der damals geltenden Wertermittlungsverordnung (WertV 88) nach § 3 WertV`88 deckte. In der nun geltenden Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde diese Aussage unter § 3 und § 4 ImmoWertV, so Garthe, weiter bestätigt und sogar ergänzt.
Somit ist der Sachverständige stets angehalten, alle verkehrswertbeeinflussenden Merkmale und Faktoren in seinen Gutachten aufzuführen und "einzelfallbezogen" zu bewerten.
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Bayerns Covid Test für alle
Nur was sollen diese Massentests bringen ? Verwertbare Ergebnisse wohl kaum. Danach wird man sicher ein paar hundert neue Fälle finden, denn irgendwoher muss die Krankheit ja kommen die zur Zeit mal hier mal dort auftaucht.<.....
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